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Klassen


Klasse B

Kfz der Klasse B:

Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Mindestalter: 17/18

Einschluss anderer Führerscheinklassen: AM, L

Klasse BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Mindestalter: 17/18

Schlüsselzahl B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Vorbesitz: B

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl “96” erteilt.

Wichtig:
Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich

Mindestalter: 17/18

Schlüsselzahl B196

Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist kann nach einer theoretischen und praktischen Ausbildung OHNE PRÜFUNG Krafträder der Klasse A1 fahren.

Mindestalter 25 Jahre

Vorbesitz: fünf Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Schlüsselzahl B197

Automatik- und Schaltausbildung kombiniert

  • kombiniert die Fahrausbildung im Automatik-Fahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung
  • Prüfung im Automatik-Auto
  • danach ohne Beschränkung Schaltwagen

Deine Vorteile im Überblick:

  • Prüfung im Automatik-Auto ablegen…
  • Volle Konzentration auf den Verkehr
  • Kein „Abwürgen“ in der Prüfung
  • Stressfreie Prüfungsfahrt
  • ohne Beschränkung Schaltwagen fahren
  • Schalten lernen ohne Druck
  • Testfahrt mit deinem Fahrlehrer
  • Freie Auswahl beim Fahrzeugkauf
  • Flexibilität bei Mietwagenbuchung

Mofa

Zwei- und dreirädrige Kraftfahzeuge bis 25 km/h
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas)

  • wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
  • besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein

Mindestalter: 15

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
  • Leermasse max. 350kg

Vierrädrige Leicht-Kfz mit: 

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 15 (in Deutschland gültig!) oder 16

Klasse A1

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Einschluss: AM

Mindestalter: 16

Klasse A2

Krafträder mit: 

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18

Klasse A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
    angeordneten Rädern mit:
    • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    • bbH über 45 km/h
    • Leistung über 15 kW

Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Klasse L

Zugmaschine(n)

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Futtermischwagen
Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger