Klasse B
Kfz der Klasse B:
Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Mindestalter: 17/18
Einschluss anderer Führerscheinklassen: AM, L
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss abgelegt werden.
Mindestalter: 17/18
Schlüsselzahl B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Vorbesitz: B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl “96” erteilt.
Wichtig:
Keine Prüfung, aber besondere Schulung durch die Fahrschule erforderlich
Mindestalter: 17/18
Schlüsselzahl B196
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist kann nach einer theoretischen und praktischen Ausbildung OHNE PRÜFUNG Krafträder der Klasse A1 fahren.
Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz: fünf Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Schlüsselzahl B197
Automatik- und Schaltausbildung kombiniert
- kombiniert die Fahrausbildung im Automatik-Fahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung
- Prüfung im Automatik-Auto
- danach ohne Beschränkung Schaltwagen
Deine Vorteile im Überblick:
- Prüfung im Automatik-Auto ablegen…
- Volle Konzentration auf den Verkehr
- Kein „Abwürgen“ in der Prüfung
- Stressfreie Prüfungsfahrt
- ohne Beschränkung Schaltwagen fahren
- Schalten lernen ohne Druck
- Testfahrt mit deinem Fahrlehrer
- Freie Auswahl beim Fahrzeugkauf
- Flexibilität bei Mietwagenbuchung
Mofa
Zwei- und dreirädrige Kraftfahzeuge bis 25 km/h
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas)
- wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
- besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein
Mindestalter: 15
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 15 (in Deutschland gültig!) oder 16
Klasse A1
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Mindestalter: 16
Klasse A2
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18
Klasse A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern mit:- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Klasse L
Zugmaschine(n)
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Futtermischwagen
Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger